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Ferienwohnungen im Steiertbartlehof

Den Schwarzwald erleben - ausgezeichnet mit 4 und 5 Sternen

Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist - egal aus welchen Gründen - nicht möglich.
  3. Der Beherbergungsgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Bereitstellung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergunsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen bertagen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises; bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Halbpension 30% und bei Vollpension 40% des vereinbarten Übernachtungspreises.
  5. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach den Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird deshalb dringend empfohlen.
  7. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
  8. Bei Buchungen über Reservierungssysteme gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
    Alle angegebenen Preise sind inklusive Kurtaxe. Die Höhe der Kurtaxe beträgt 2,10 Euro pro Tag des Aufenthaltes und wird von allen Personen über 16 Jahre erhoben.
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